Vorsorge & Vollmachten

Sorgerechtsverfügung

Wer kümmert sich um unsere Kinder?

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung könnt ihr als Eltern festlegen, wer sich im Ernstfall um eure minderjährigen Kinder kümmern und die Vormundschaft übernehmen soll, wenn Eltern versterben oder diese Aufgabe dauerhaft nicht mehr übernehmen können.

Warum ist sie wichtig?

Mit einer Sorgerechtsverfügung könnt ihr euren Wunsch festhalten, wer die Verantwortung für eure Kinder übernehmen soll. Das Familiengericht berücksichtigt diesen Wunsch bei seiner Entscheidung und erhält dadurch eine wichtige Orientierung. So schafft ihr Klarheit und gebt euren Kindern in einer ohnehin schwierigen Situation zusätzliche Sicherheit.

Wie unterstütze ich euch?

Ich begleite euch bei der Vorbereitung und bespreche gemeinsam mit euch eure Wünsche. Für die rechtssichere Erstellung arbeite ich mit spezialisierten Partnern zusammen. So entsteht eine individuelle Sorgerechtsverfügung, die zu eurer familiären Situation passt.

Auf Wunsch werden eure Dokumente außerdem sicher in einer digitalen Vorsorgedatenbank hinterlegt. So sind sie im Ernstfall schnell auffindbar und können den zuständigen Stellen zur Verfügung stehen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen

Wann ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll?

Immer dann, wenn ihr minderjährige Kinder habt und selbst festlegen möchtet, wer sich im Ernstfall um sie kümmern soll.

Können wir eine bestimmte Person als Vormund benennen?

Ja. Ihr könnt eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Wunschvormund benennen. Das Familiengericht berücksichtigt euren Wunsch bei seiner Entscheidung.

Können wir unsere Entscheidung später ändern?

Ja. Eine Sorgerechtsverfügung kann jederzeit angepasst oder neu erstellt werden, wenn sich eure Lebenssituation oder eure Wünsche ändern.

Reicht eine Sorgerechtsverfügung allein aus?

Sie ist ein wichtiger Baustein der rechtlichen Vorsorge. Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, sie mit weiteren Vorsorgedokumenten – beispielsweise einer Vorsorgevollmacht oder einem Testament – zu ergänzen.

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