Krankenversicherung

Freie Heilfürsorge

Die medizinische Versorgung für aktive Soldatinnen und Soldaten – Grundlagen, Leistungen und wichtige Hinweise.

Was ist die Freie Heilfürsorge?

Die Freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung für aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Während des Anspruchs übernimmt der Dienstherr die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Sie stellt sicher, dass Soldatinnen und Soldaten während ihrer aktiven Dienstzeit umfassend medizinisch versorgt werden und ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung innerhalb der Bundeswehr.

Wer hat Anspruch auf Freie Heilfürsorge?

Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben grundsätzlich aktive, dienstleistende Soldatinnen und Soldaten während ihrer Dienstzeit.

Wichtig: Mit dem Ende des Anspruchs auf Freie Heilfürsorge – etwa beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst – muss der Krankenversicherungsschutz neu geregelt werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Krankenversicherung nach der Dienstzeit zu beschäftigen.

Welche Leistungen umfasst die Freie Heilfürsorge?

Die Freie Heilfürsorge umfasst grundsätzlich die medizinisch notwendige Versorgung. Dazu gehören unter anderem:

  • ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
  • notwendige Medikamente und Heilmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • zahnärztliche Versorgung im vorgesehenen Leistungsumfang
  • weitere medizinisch notwendige Behandlungen nach den geltenden Regelungen

Hinweis: Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften und kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein.

Gilt die Freie Heilfürsorge auch für Angehörige?

Nein. Die Freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für die Soldatin oder den Soldaten selbst. Ehepartner und Kinder benötigen einen eigenen Krankenversicherungsschutz — mehr dazu unter Familie absichern.

Häufige Fragen

Muss ich trotz Freier Heilfürsorge eine Pflegepflichtversicherung abschließen? Ja. Die private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kann ich zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung abschließen? Ja. Zusatzversicherungen können Leistungen ergänzen – mehr dazu unter Gesundheitsschutz ergänzen.

Gilt die Freie Heilfürsorge auch im Ausland? Bei dienstlichen Aufenthalten gelten andere Regelungen als bei privaten Reisen. Für Urlaubsreisen kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.

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