Krankenversicherung

Pflegepflichtversicherung

Warum sie trotz Freier Heilfürsorge verpflichtend ist und welche Leistungen sie umfasst.

Was ist die Pflegepflichtversicherung?

Die Pflegepflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Pflegefall. Während gesetzlich Krankenversicherte automatisch über ihre Krankenkasse pflegeversichert sind, schließen Soldatinnen und Soldaten mit Freier Heilfürsorge eine Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab.

Sie übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – einen Teil der Kosten, wenn eine Person dauerhaft pflegebedürftig werden würde.

Warum brauche ich eine Pflegepflichtversicherung?

Die Freie Heilfürsorge übernimmt die medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Deshalb müssen Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Welche Leistungen umfasst die Pflegepflichtversicherung?

Sie unterstützt finanziell, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft Pflege notwendig wird. Je nach Pflegegrad übernimmt sie einen Teil der Kosten, beispielsweise für:

  • häusliche Pflege
  • stationäre Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • weitere gesetzlich vorgesehene Pflegeleistungen

Reicht die Pflegepflichtversicherung aus?

Sie bietet eine gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung. Da die tatsächlichen Pflegekosten häufig höher ausfallen können, entscheiden sich viele Menschen zusätzlich für eine private Pflegezusatzversicherung – mehr dazu unter Gesundheitsschutz ergänzen.

Häufige Fragen

Muss ich als Soldat:in eine Pflegepflichtversicherung abschließen? Ja. Auch mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge ist der Abschluss gesetzlich vorgeschrieben.

Ist sie eine freiwillige Zusatzversicherung? Nein. Freiwillig ist lediglich eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung.

Kann ich meinen privaten Krankenversicherer frei wählen? Ja. Ihr könnt die Pflegepflichtversicherung grundsätzlich bei dem privaten Krankenversicherer eurer Wahl abschließen.

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